Mit einem Wohnmobil haben Sie Reisefreiheit. Einfach Urlaub machen wo es Ihnen gefällt. Aber nur eine starke Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie unterwegs brauchen. Zum Beispiel Auslandsschutz und Spezialabsicherung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge sind für viele Urlauber genauso sinnvoll wie Fahrerschutz und Optionen für Verkehrsrechtschutz.
Wichtig: Der im Reisemobil oder Caravan transportierte „Hausrat“ – wie zum Beispiel Kamera, Laptop, Fahrrad etc. – wird von der Teilkasko nicht als Teil des Fahrzeugs gesehen und dementsprechend nicht durch die Teilkasko versichert. Hier kann die so genannte Außenversicherung der Hausratversicherung attraktiv sein. Sie schützt „Hausrat auf Reisen“.
Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.
Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.
Wohnwagenversicherung: Die Haftpflicht ist besonders günstig
Die Haftpflichtversicherung ist für Wohnwagen besonders preiswert, weil in angehängtem Zustand bereits Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs besteht. Die Wohnwagenversicherung ersetzt deshalb nur Schäden durch den nicht angehängten Wohnwagen, beispielsweise wenn Sie den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum Anderer beschädigen.
Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Mit der Teilkasko sind Schäden am Wohnwagen durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz, wenn Sie Ihren Wohnanhänger durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigen. Der Beitrag für Teilkasko oder Vollkasko richtet sich nach Wert und Modell Ihres Wohnwagens, die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wie in der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch in der Wohnwagenhaftpflicht und -vollkasko umso höheren Rabatt, je länger Sie unfallfrei versichert sind.
Abgesichert ist der Reise-Hausrat auch
Die WoMobil-Versicherung der Ammerländer ist eine Inhaltsversicherung vergleichbar der Hausratversicherung.
Sie schützt den Reise-Hausrat. z. B. Campingstühle,-Tisch & -Grill, Tablet & Smartphone, Tablet, Reisegepäck, Sportgeräte u.v.m.Der Schutz gilt dabei nicht nur im Fahrzeug, sondern auch auf der gesamten selbstgenutzten Parzelle, im Vorzelt und in Dach- und Heckboxen.
Sogar E-Bikes sind mit abgesichert, wenn sie am Fahrzeug befestigt und abgeschlossen sind. Werden sie dennoch entwendet, springt unser Versicherungsschutz ein und ersetzt den Schaden.
Ja, auch Bargeld und Wertsachen sind bis zu einem Gesamtwert von 3.500 Euro abgesichert.
Diese müssen sich im verschlossenen Fahrzeug befinden
Die Versicherungssumme der WoMobil Versicherung der Ammerländer beträgt 20.000 Euro Für folgende Gegenstände gibt es abweichende Entschädigungsgrenzen: Maximal 3.500 Euro für
Maximal 7.500 Euro für
Versicherungsschutz für E-Bikes oder Fahrräder besteht, wenn das Rad am Fahrzeug befestigt ist und gesondert mit einem Sicherheitsbügelschloss oder Panzerkabelschloss gegen die einfache Wegnahme / Diebstahl gesichert wird.
Ja, Versicherungsschutz besteht für das Vorzelt und die gesamte selbstgenutzte Parzelle.
Das Vorzelt muss dabei nicht abgeschlossen, aber geschlossen sein, um einen Diebstahl oder eine Beschädigung möglichst zu verhindern.
Ausgenommen ist der Versicherungsschutz für elektronische Geräte, sowie Wertsachen und Bargeld wenn diese im Vorzelt oder auf der Parzelle zurückgelassen werden.
Im verschlossenen Fahrzeug sind diese jedoch mitversichert